ÖNOTURISMUS
News: Weintourismus ist Gesetz!!!
Zum ersten Mal wird der Weintourismus durch das Haushaltsgesetz in den italienischen Rechtsrahmen aufgenommen. Die Änderung des Paragraphen 292 (Art. 1) lautet: "Unter Weintourismus versteht man alle weinkundlichen Aktivitäten, die am Ort der Erzeugung durchgeführt werden, Besichtigungen von Anbauplätzen, Herstellung oder Ausstellung von nützlichen Geräten für den Weinanbau, Verkostung und Vermarktung der eigenen Weinproduktion, auch in Verbindung mit Lebensmitteln, sowie Initiativen mit Bildungs- und Freizeitcharakter in den Weinkellereien.
Alle Landwirtschafts- und Abfüllbetriebe in DOCG-, DOC- und IGT-Gebieten können diese neuen Regelungen in Anspruch nehmen und sind damit in dieser Hinsicht geschützt. Offiziell geregelt werden sollen nun Betriebsbesichtigungen (Keller und Weinberge), Verkostungen, Unterhaltungsangebote und die Erstellung von touristischen Pauschalangeboten durch die Akteure des Sektors, der Erntetourismus, d.h. die Teilnahme von Besuchern an der Weinlese, sowie der Abschluss von Versicherungen für Dritte/Besucher. All dies war bis gestern nicht möglich, da es nicht geregelt war. Heute erlaubt die Verordnung dies. In den nachfolgenden Paragraphen 293 und 295 werden die neue steuerliche Behandlung und die bürokratischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Weintourismusaktivitäten eingeführt (eine Bescheinigung oder Scia di inizio attività muss bei der örtlichen Gemeinde vorgelegt werden). Auch andere neue Regelungen, die sich auf den Weintourismus beziehen, wie die Anti-Mafia-Zertifizierung, die subventionierte Mehrwertsteuer, die Maßnahmen für landwirtschaftliche Arbeiten und die Fonds zur Unterstützung dieser Aktivitäten, sollen eingehend untersucht werden.
